ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
OKO PLANET


ES WURDE VORAB FOLGENDES DARGELEGT


Einleitender Artikel - Gegenstand

Das Unternehmen OKO PLANET (im Folgenden "Vermieter" genannt) verfügt über einen Fahrradpark, den es zur Vermietung anbietet

Die vorliegende Vereinbarung hat zum Ziel, die Bedingungen und Modalitäten festzulegen, unter denen der Vermieter dem Mieter das (die) Fahrrad(e) und die Ausrüstungen vermietet, deren Liste in den besonderen Bedingungen detailliert aufgeführt ist (im Folgenden unabhängig von der Anzahl der Fahrräder unter dem Begriff "das Fahrrad" zusammengefasst).

Die vorliegende Vermietung unterliegt keiner besonderen Regelung und unterliegt nur den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über die Vermietung

Artikel 1 - Buchungsmodalitäten

Jede Fahrradvermietung führt zum Abschluss eines Mietvertrags, der aus allgemeinen und besonderen Bedingungen besteht, die zusammen ein unteilbares Ganzes bilden.

Die Reservierung wird erst mit der Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien und der Einzahlung der Anzahlung, deren Höhe in den besonderen Bedingungen angegeben ist, endgültig.

Der im Mietvertrag angegebene Name des Mieters ist der Name des Hauptmieters, der bei der Unterzeichnung des Vertrags anwesend sein muss und dem die mit der Vermietung verbundenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

Bei der Vermietung mehrerer Fahrräder ist der Mieter allein dafür verantwortlich, dass alle Benutzer der Fahrräder, denen er sie anvertraut, alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag einhalten.

Artikel 2 - Anforderungen an den Mieter und erforderliche Dokumente

Der Mieter erklärt, dass er für das Fahrradfahren geeignet ist und dass ihm keine medizinischen Kontraindikationen bekannt sind. Er ist verpflichtet, die körperliche Eignung der Personen, denen er im Rahmen des vorliegenden Vertrags Fahrräder überlässt, zu überprüfen; dies liegt in seiner alleinigen Verantwortung.

Der Vermieter kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die auf die mangelnde Eignung des Mieters zurückzuführen sind.

Mit der Übergabe des Fahrrads an den Mieter überträgt der Vermieter für die Dauer des Vertrags und bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrrads die rechtliche und materielle Obhut über das Fahrrad. Der Mieter haftet als Hüter des Fahrrads für alle Schäden, die an diesem verursacht und erlitten werden, unter allen Umständen und unabhängig von der Ursache des Schadens, selbst wenn es sich um einen Zufall oder höhere Gewalt handelt.

In keinem Fall kann der Vermieter für Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden, die durch die Nutzung des Fahrrads durch den Mieter oder andere Personen, die der Mieter autorisiert hat, entstehen.
Artikel 3 - Anzahlung und Zahlung des Mietpreises

Zum Zeitpunkt der Buchung schuldet der Mieter eine Anzahlung, deren Gesamtbetrag in den besonderen Bedingungen festgelegt ist. Der Restbetrag der Mietleistung ist bei der Übernahme des gemieteten Fahrrads an dem zwischen den Parteien vereinbarten Ort zu zahlen

Bei der Vermietung an Gewerbetreibende akzeptiert der Mieter im Falle einer Nichtzahlung oder eines Zahlungsausfalls ausdrücklich den Verfall des Termins für die nicht fälligen Rechnungen und die Kündigung des Vertrags von Rechts wegen sowie die sofortige Rückgabe des oder der Fahrräder, die sich im Verleih befinden

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (Fälligkeitsdatum der Rechnung) schuldet der Mieter eine Verzugsgebühr auf den geschuldeten Betrag, die sich nach dem geltenden gesetzlichen Zinssatz zuzüglich ACHT (8) Prozentpunkte berechnet

Artikel 4 - Änderung der Buchung

Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrags können die Daten und Bedingungen des Mietvertrags nicht mehr geändert werden, es sei denn, der Vermieter hat dem vorher ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

Nimmt der Mieter sein Fahrrad nicht innerhalb von VIER (4) Stunden nach dem in seiner Buchung genannten Datum und der Uhrzeit der Buchung in Besitz, gilt die Miete als vom Mieter storniert, der dann den gesamten Buchungsbetrag zu zahlen hat.

Sollte es dem Vermieter nicht möglich sein, das Fahrrad zum vereinbarten Zeitpunkt an den Mieter zu vermieten, verpflichtet sich der Vermieter zur vollständigen Rückerstattung der vom Mieter geleisteten Anzahlung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine weitere Entschädigung.

Artikel 5 - Kaution

Um das Fahrrad in Besitz nehmen zu können, zahlt der Mieter dem Vermieter eine Kaution, deren Höhe in den Besonderen Mietbedingungen festgelegt ist. Die Kaution dient dazu, den Vermieter für die Zahlung des Mietpreises zu entschädigen, gegebenenfalls zuzüglich der finanziellen Haftung, die der Mieter im Falle von Schäden oder Beeinträchtigungen des Fahrrads, seiner Ausstattung oder im Falle eines Diebstahls zu tragen hat

Sie dient dazu, das Fahrrad in den Zustand zu versetzen, in dem es sich zum Zeitpunkt der Übernahme befand und der im Protokoll der Bestandsaufnahme festgehalten wurde.

Artikel 6 - Bereitstellung des Fahrrads

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter an der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Adresse am angegebenen Tag und zur angegebenen Uhrzeit das oder die gebuchten Fahrräder in gutem, augenscheinlich fahrtüchtigem Zustand und mit Reparaturset bereitzustellen.

Alle gemieteten Fahrräder sind mit einem Reparaturset ausgestattet, das ein Pannenspray enthält.

Es wird davon ausgegangen, dass die Fahrräder, Ausrüstungen und Zubehörteile den zum Zeitpunkt der Vermietung geltenden Vorschriften entsprechen und sich in einem guten Betriebszustand befinden. Die Ausrüstungen und Zubehörteile sind gemäß den am Tag der Vermietung geltenden Sicherheitsnormen befestigt

Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe des Fahrrads und der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls das Vorhandensein der Vollständigkeit dieser Ausrüstungen zu überprüfen

Wird eine dieser Ausrüstungen nicht zurückgegeben, stellt der Vermieter dem Mieter eine pauschale Strafe in Höhe von 50 € (inkl. MwSt.) für die unvollständige Rückgabe in Rechnung.

Die Parteien führen am Tag der Bereitstellung des Fahrrads gemeinsam eine kontradiktorische Bestandsaufnahme des Fahrrads und seiner Ausstattung durch, in der eventuelle Schäden festgehalten werden.

Mit der Unterzeichnung der Bestandsaufnahme akzeptiert der Mieter das Fahrrad in dem Zustand, in dem es sich befindet, und geht davon aus, dass es mit der ursprünglichen Beschreibung übereinstimmt. Er verpflichtet sich, es im selben Zustand zurückzugeben

Bei technischen Anomalien oder nicht offensichtlichen Mängeln ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter innerhalb von fünfzehn (15) Minuten nach der Abfahrt darüber zu informieren. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass das Fahrrad in einem guten Betriebszustand übergeben wurde

Artikel 7 - Rückgabe des Fahrrads

Der Mietvertrag endet mit der tatsächlichen Rückgabe des Fahrrads und des Zubehörs an den Vermieter an dem Ort und zu der Zeit, die im Mietvertrag festgelegt sind

Der Mietvertrag kann nur durch Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls beendet werden

Der Mieter wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Vermieter seine Touren zur Bereitstellung und Rückgabe der Fahrräder plant und sich gegenüber seinen Kunden an bestimmte Zeiten bindet. Es ist daher eine wesentliche Bedingung des vorliegenden Mietvertrags, dass der Mieter das Fahrrad strikt nach den vorgesehenen Modalitäten zurückgibt.

Wenn der Mieter nicht zu der im Vertrag festgelegten Zeit am vereinbarten Treffpunkt erscheint, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter eine Strafe für die Nichtrückgabe in Höhe von 50 Euro pro Tag der Verspätung in Rechnung zu stellen.

Verspätet sich der Mieter um mehr als FÜNF (5) Minuten gegenüber der vereinbarten Rückgabezeit, versucht der Vermieter, den Mieter zu kontaktieren und setzt seine Tour fort. Es obliegt dann dem Mieter, den Vermieter erneut zu kontaktieren, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Das Fahrrad muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es vom Mieter übernommen wurde. Andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, Kosten für die Rückgabe und Instandsetzung in Rechnung zu stellen. Bei allen Schäden wird der Betrag für die Reparaturen mit der Kaution verrechnet. Sollte diese nicht ausreichen, wird der Vermieter dem Mieter den Überschuss in Rechnung stellen, der die Rechnung nach Erhalt zu begleichen hat.

Die Reparaturen und der eventuelle Verlust des Fahrrads werden dem Mieter gegen Vorlage einer Reparatur- oder Kaufrechnung in Rechnung gestellt.

Artikel 8 - Nutzung des Fahrrads

Der Mieter verpflichtet sich, das Material mit Sorgfalt und im Rahmen seiner Fähigkeiten zu nutzen, die üblichen und geltenden Nutzungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten und das gemietete Fahrrad nur unter normalen Bedingungen zu nutzen.

Er verpflichtet sich, das Fahrrad in seinem ursprünglichen Zustand an dem in den besonderen Bedingungen vereinbarten Datum, Ort und Uhrzeit zurückzugeben.

Der Mieter erklärt, sich der Straßenverkehrsordnung zu unterwerfen und sich zu verpflichten
Paraphe, diese strikt einzuhalten

Verstößt er während der Mietdauer gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften, kann der Vermieter in keinem Fall haftbar gemacht werden.

Der Mieter verpflichtet sich, alles zu tun, um den Diebstahl oder die Beschädigung des gemieteten Fahrrads zu verhindern

Zu diesem Zweck verpflichtet er sich, das Fahrrad unabhängig von der Dauer des Abstellens mit dem zur Verfügung gestellten Fahrradschloss an einem festen Punkt anzuschließen

Der Mieter verpflichtet sich :

- das Fahrrad vernünftig und unter normalen Nutzungsbedingungen zu verwenden;
- nur auf befahrbaren Wegen zu fahren;
- das Fahrrad gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu nutzen
- das Fahrrad nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die das Bewusstsein oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, zu benutzen;

Da das Fahrrad elektrisch unterstützt wird, wird der Mieter bei seiner Abreise über die Reichweite der Batterie informiert. Im Falle einer Erschöpfung der Batterie ist der Vermieter nicht haftbar.

Artikel 9 -Unfälle und Diebstahl

Im Falle eines technischen Defekts des Fahrrads während der Vertragslaufzeit darf der Mieter nicht auf eigene Initiative Reparaturarbeiten einleiten. Er ist verpflichtet, den Vermieter darüber zu informieren, der ihm dann alle nützlichen Anweisungen erteilt. Lediglich Reifenpannen kann der Mieter mithilfe des vom Vermieter zur Verfügung gestellten Kits direkt "reparieren".

Das Fahrrad wird für den verbleibenden Zeitraum durch ein Fahrrad desselben Typs ersetzt, sofern es verfügbar ist und der Mieter nicht schuldhaft gehandelt hat

Der Mieter kann weder die Erstattung von Kosten oder Rechnungen noch Schadensersatz verlangen

Bei Schäden am Fahrrad, auch wenn sie keine sofortige Reparatur erfordern, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt, informieren.

Im Falle eines Unfalls muss der Mieter diesen unverzüglich dem Vermieter melden. Ein Unfallbericht, unabhängig davon, ob der Mieter für den Unfall verantwortlich ist oder nicht, muss dem Vermieter, außer im Falle höherer Gewalt, so schnell wie möglich und in jedem Fall vor Beendigung des Mietvertrags vorgelegt werden

Der Mieter ist verpflichtet, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um den Unfallbericht in lesbarer, verwertbarer und von beiden Parteien unterzeichneter Form auszufüllen. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Mieter dem Vermieter den Polizei- oder Gendarmeriebericht vorlegen, der zum Zeitpunkt des Unfalls erstellt wurde

Andernfalls und außer im Falle höherer Gewalt, die die Vorlage eines Unfallberichts innerhalb der oben genannten Fristen unmöglich macht, sowie im Falle der Weigerung der Versicherungen, die Schäden am Fahrrad zu decken, ist der Mieter für alle von ihm verursachten Schäden haftbar, insbesondere für Schäden am Fahrrad bis zur Höhe seines Marktwerts zuzüglich der mit seiner Stilllegung verbundenen Kosten und Aufwendungen

Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter dem Vermieter innerhalb von maximal 24 Stunden nach dem Diebstahl eine Strafanzeige vorlegen
Paraphe Anzeige, die innerhalb von 24 Stunden bei einer Polizeidienststelle oder einer Gendarmerie erfolgt ist

Wird das gestohlene Fahrrad später an den Vermieter zurückgegeben, wird dem Mieter, der das oben beschriebene Verfahren eingehalten hat, der Betrag der eingezogenen Kaution abzüglich etwaiger Kosten für die Instandsetzung des Fahrrads zurückerstattet

Artikel 10 - Versicherung und Hilfeleistung

Der Mieter und jede Person, der er die Nutzung des Fahrrads gestattet, muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Er stellt den Vermieter von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Nutzung des Fahrrads ergibt, insbesondere in Bezug auf Unfälle und Schäden, die Dritten durch die Nutzung des Fahrrads zugefügt werden. Das Fahrrad bleibt während der gesamten Mietdauer das alleinige Eigentum des Vermieters.

Artikel 11 - Unvorhergesehenes

Im Falle einer Änderung der Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemäß Artikel 1195 des Zivilgesetzbuchs nicht vorhersehbar waren, kann die Partei, die sich nicht bereit erklärt hat, das Risiko einer übermäßig teuren Erfüllung zu übernehmen, von ihrem Vertragspartner eine Neuverhandlung des Vertrags verlangen.

Sollte die Änderung der Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, jedoch endgültig sein oder länger als TRENTE (30) Tage andauern, wird der vorliegende Vertrag gemäß den im Artikel "Auflösung wegen unvorhersehbarer Ereignisse" festgelegten Modalitäten einfach aufgelöst.

Artikel 12 - Einrede der Nichterfüllung

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 1219 des Zivilgesetzbuches jede Partei die Erfüllung ihrer Verpflichtung ablehnen kann, selbst wenn diese fällig ist, wenn die andere Partei ihre Verpflichtung nicht erfüllt und wenn diese Nichterfüllung hinreichend schwerwiegend ist, d. h. die Fortsetzung des Vertrags in Frage stellen oder sein wirtschaftliches Gleichgewicht grundlegend verändern könnte

Die Aussetzung der Erfüllung tritt sofort in Kraft, sobald die säumige Partei die Mitteilung über die Nichterfüllung erhalten hat, die ihr zu diesem Zweck von der säumigen Partei zugestellt wurde, in der die Absicht bekundet wird, die Einrede der Nichterfüllung geltend zu machen, solange die säumige Partei die festgestellte Nichterfüllung nicht behoben hat, und die per Einschreiben mit Rückschein oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger in Schriftform, der einen Nachweis der Absendung ermöglicht, zugestellt wurde.

Sollte die Verhinderung jedoch endgültig sein oder länger als einen Monat ab der Feststellung der Verhinderung durch die erfolgte Mitteilung andauern, wird das vorliegende Abkommen gemäß den im Artikel Auflösung wegen Nichterfüllung der Verpflichtungen einer Partei festgelegten Modalitäten einfach aufgelöst.

Artikel 13 - Höhere Gewalt

Die Parteien können nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung einer ihrer hier beschriebenen Verpflichtungen auf höhere Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen ist. Die Partei, die das Ereignis feststellt, muss die andere Partei unverzüglich darüber informieren, dass sie nicht in der Lage ist, ihre Leistung zu erbringen, und sich gegenüber der anderen Partei rechtfertigen. Die Aussetzung der Verpflichtungen kann in keinem Fall eine Haftung für die Nichterfüllung der betreffenden Verpflichtung begründen oder die Zahlung von Schadensersatz oder Verzugszinsen nach sich ziehen.

Die Erfüllung der Verpflichtung wird für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, wenn diese vorübergehend ist und eine Dauer von höchstens VIERundzwanzig (24) Stunden nicht überschreitet. Sobald der Grund für die Aussetzung ihrer gegenseitigen Verpflichtungen wegfällt, werden die Parteien folglich alle Anstrengungen unternehmen, um die normale Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck benachrichtigt die verhinderte Partei die andere Partei per Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail mit Empfangsbestätigung von der Wiederaufnahme ihrer Verpflichtung. Wenn die Verhinderung endgültig ist oder eine Dauer von VIERUNDZWANZIG (24) Stunden überschreitet, wird der vorliegende Vertrag gemäß den im Artikel "Auflösung durch höhere Gewalt" festgelegten Modalitäten einfach aufgelöst.

Artikel 14 - Auflösung des Vertrags
14.1 Auflösung wegen Unvorhersehbarkeit
Die Auflösung wegen der Unmöglichkeit der Erfüllung einer Verpflichtung, die übermäßig teuer geworden ist, kann ungeachtet der nachstehenden Klausel Auflösung wegen Nichterfüllung der Verpflichtungen einer Partei erst FÜNFZEHN (15) Tage nach dem Versand einer Inverzugsetzung erfolgen, in der die Absicht erklärt wird, diese Klausel anzuwenden, die per Einschreiben mit Rückschein oder einer anderen außergerichtlichen Urkunde zugestellt wird.
14.2 Auflösung aufgrund höherer Gewalt
Die Auflösung von Rechts wegen aufgrund höherer Gewalt kann, ungeachtet der nachstehenden Klausel zur Auflösung aufgrund der Nichterfüllung der Verpflichtungen durch eine Partei, nicht VIERundzwanzig (24) Stunden nach dem Versand einer Mahnung per E-Mail mit Rückschein oder einer anderen außergerichtlichen Urkunde erfolgen.
Diese Mahnung muss jedoch die Absicht enthalten, die vorliegende Klausel durchzusetzen.
14.3 Auflösung wegen Nichterfüllung der Verpflichtungen durch eine Partei
Falls eine der Parteien eine ihrer Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere die Nichtzahlung des Buchungspreises zum Fälligkeitsdatum, die Rückgabe des Fahrrads zum richtigen Zeitpunkt oder jede andere in den Artikeln des vorliegenden Vertrags genannte Bestimmung, kann der Vertrag nach dem Ermessen der geschädigten Partei aufgelöst werden.

Die vertragsbrüchige Partei kann der vertragsbrüchigen Partei die Auflösung des Vertrags 24 (vierundzwanzig) Stunden nach einer erfolglosen Aufforderung zur Erfüllung des Vertrags per Brief oder E-Mail mit Empfangsbestätigung mitteilen. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine der Parteien ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 1224 des Zivilgesetzbuches nicht ausreichend nachgekommen ist.

14.4 Gemeinsame Bestimmungen für die Fälle der Auflösung

Es wird zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, dass der Schuldner einer Zahlungsverpflichtung gemäß dieser Vereinbarung allein durch die Fälligkeit der Verpflichtung gemäß den Bestimmungen des Artikels 1344 des Zivilgesetzbuchs rechtsgültig in Verzug gesetzt wird.

In jedem Fall kann die geschädigte Partei vor Gericht die Gewährung von Schadensersatz verlangen.

Nach Beendigung des Vertrags muss der Mieter das Fahrrad unverzüglich zurückgeben oder zurücknehmen lassen. Der gesamte Mietbetrag verbleibt als erste Entschädigung beim Vermieter.

Sollte der Mieter die Rückgabe des Fahrrads verweigern, genügt ein Beschluss des Präsidenten des örtlich zuständigen Gerichts auf einfachen Antrag oder im Wege einer einstweiligen Verfügung, um ihn dazu zu zwingen.

Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem Vermieter durch die Kündigung des Vertrags entstehen, ausschließlich vom Mieter zu tragen.

Behält der Mieter nach der Kündigung das Fahrrad für eine gewisse Zeit in Gebrauch, ist der Vermieter berechtigt, eine tägliche Ausfallentschädigung in Höhe des täglichen Mietpreises einzufordern.

Artikel 15 - Abtretung und Untervermietung

Der Mieter darf das Fahrrad oder seine Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder ganz noch teilweise untervermieten, verleihen, kostenlos oder entgeltlich zur Verfügung stellen, als Sicherheit verpfänden oder in irgendeiner Form abtreten

Jeder Verstoß gegen diese Klausel führt zu einer Kündigung des vorliegenden Vertrags ausschließlich durch den Mieter unter den in Artikel 18-2 der vorliegenden Bedingungen genannten Bedingungen

Artikel 16 - Verarbeitung personenbezogener Daten

In Anwendung des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Dateien, Informatik und Freiheiten, aber auch der DSGVO, wird der Mieter darüber informiert und akzeptiert ausdrücklich, dass der Vermieter eine Datei mit persönlichen Daten führt, die bei der Unterzeichnung des Mietvertrags gesammelt werden

Diese Daten werden verarbeitet, um dem Vermieter die Verwaltung des Mietverhältnisses und der damit verbundenen Vorgänge, insbesondere der Rechnungsstellung, zu ermöglichen und dem Mieter gegebenenfalls kommerzielle Informationen zukommen zu lassen. Die Daten sind ganz oder teilweise für den Vermieter und seine Partner bestimmt

Darüber hinaus hat der Vermieter in einigen seiner Fahrräder ein System installiert, mit dem diese in Echtzeit geortet werden können, um den Umgang mit Diebstahl und Verlust von Fahrrädern zu erleichtern. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags ermächtigt der Mieter den Vermieter, über das bordeigene Geolokalisierungssystem Daten zur Bestimmung der geografischen Position des Fahrrads zu sammeln und zu den oben beschriebenen Zwecken zu verwenden.

Zugang zu diesen Daten haben nur die Dienststellen des Vermieters sowie alle Personen, die nach dem Gesetz ein Zugriffsrecht haben. Diese Daten werden für die Dauer des Vertrags und ggf. der Untersuchung aufbewahrt

Gemäß den geltenden Vorschriften hat der Mieter das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit der ihn betreffenden Daten sowie das Recht, sich der Verarbeitung aus legitimen Gründen zu widersetzen; diese Rechte kann er ausüben, indem er sich an den für die Verarbeitung Verantwortlichen unter der Postanschrift des Vermieters 18 avenue du Val d'Ardèche - 07330 THUEYTS wendet und seinem Antrag einen Identitätsnachweis beifügt

Im Falle einer Beschwerde kann der Mieter eine Beschwerde bei der Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten) einreichen.

Artikel 17 - Anwendbares Recht - Vertragssprache

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die sich daraus ergebenden Transaktionen unterliegen dem französischen Recht. Sie sind in französischer Sprache abgefasst. Sollten sie in eine oder mehrere Sprachen übersetzt werden, ist im Streitfall allein der französische Text maßgeblich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen oko planet / location-ebike.com /shop location-ebike
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Die vorliegenden Verkaufsbedingungen werden einerseits von der Firma okoplanet / location-ebike.com (der Verkäufer) mit Sitz in Avenue du val d'ardeche 07330 Thueyts und andererseits von jeder natürlichen oder juristischen Person (der Käufer), die einen Kauf über die Internetseite https://location-ebike.com/fr/shop (die Internetseite) tätigen möchte, abgeschlossen.


#####**Artikel 1. Gegenstand**

Die vorliegenden Verkaufsbedingungen sollen die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sowie die Bedingungen festlegen, die für jeden über die Website getätigten Kauf gelten. Der Erwerb eines Produkts über die Website setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Verkaufsbedingungen durch den Käufer voraus, von denen der Käufer vor seiner Bestellung Kenntnis genommen hat. Vor jeder Transaktion erklärt der Käufer einerseits, dass der Kauf von Produkten über die Website nicht in direktem Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit steht und auf eine rein persönliche Nutzung beschränkt ist, und andererseits, dass er die volle Rechtsfähigkeit besitzt, die es ihm ermöglicht, sich im Rahmen der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen zu verpflichten.
Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit vor, diese Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern, um neue Vorschriften einzuhalten oder die Nutzung seiner Website zu verbessern. In diesem Fall gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers in Kraft sind.


#####**Artikel 2. Produkte**

Die angebotenen Produkte sind diejenigen, die auf der Website des Verkäufers aufgeführt sind, solange der Vorrat reicht. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das Produktsortiment jederzeit zu ändern. Jedes Produkt wird auf der Internetseite in Form einer Beschreibung vorgestellt, die seine wichtigsten technischen Merkmale enthält. Die Fotografien sind so getreu wie möglich, verpflichten den Verkäufer jedoch in keiner Weise. Der Verkauf der auf der Website vorgestellten Produkte richtet sich an alle Käufer, die in den Ländern ansässig sind, die die Einfuhr dieser Produkte in ihr Hoheitsgebiet vollständig genehmigen.


#####**Artikel 3. Preise**

Die Preise auf der Website sind Preise in Euro (€) inklusive aller Steuern (inkl. MwSt.), die die am Tag der Bestellung geltende Mehrwertsteuer berücksichtigen. Jede Änderung des Mehrwertsteuersatzes kann sich auf den Preis der Produkte auswirken. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern, wobei jedoch der Preis, der am Tag der Bestellung im Katalog aufgeführt ist, der einzige für den Käufer geltende Preis ist. Die angegebenen Preise enthalten keine Lieferkosten, die je nach Gesamtbetrag der Bestellung zusätzlich zum Preis der gekauften Produkte in Rechnung gestellt werden. Die Lieferkosten werden im Warenkorb vor Bestätigung der Bestellung angezeigt.


#####**Artikel 4. Bestellung und Zahlungsmodalitäten**

Vor jeder Bestellung muss der Käufer auf der Website ein Konto einrichten. Die Rubrik zur Einrichtung eines Kontos ist direkt über die obere Leiste der Website zugänglich. Bei jedem Besuch muss sich der Käufer mit diesen Informationen identifizieren, wenn er eine Bestellung aufgeben oder sein Konto einsehen möchte (Status der Bestellungen, Profil...). Der Verkäufer bietet dem Käufer die Möglichkeit, seine Produkte in mehreren Schritten zu bestellen und zu bezahlen, wobei folgende Zahlungsoptionen zur Verfügung stehen: sichere Online-Zahlung, Überweisung oder Zahlung bei Abholung.
Die Bestätigung einer Bestellung bedeutet die Annahme der vorliegenden Verkaufsbedingungen, die Anerkennung, diese vollständig zu kennen, und den Verzicht auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Die Gesamtheit der gelieferten Daten und die registrierte Bestätigung gelten als Beweis für die Transaktion. Wenn der Käufer eine E-Mail-Adresse besitzt und diese auf seinem Bestellschein angegeben hat, teilt der Verkäufer ihm per E-Mail die Bestätigung der Registrierung seiner Bestellung mit.


#####**Artikel 5. Eigentumsvorbehalt****

Der Verkäufer behält das volle und uneingeschränkte Eigentum an den verkauften Produkten bis zur vollständigen Einziehung des Preises, einschließlich der Hauptforderung, Kosten und Steuern.


#####****Artikel 6. Widerruf**

Gemäß Artikel L121-20 des französischen Verbraucherschutzgesetzes verfügt der Käufer über eine Frist von vierzehn Werktagen ab der Lieferung seiner Bestellung, um sein Widerrufsrecht auszuüben und somit das Produkt zum Umtausch oder zur Rückerstattung an den Verkäufer zurückzusenden, ohne dass eine Strafe fällig wird, mit Ausnahme der Rücksendekosten.


#####**Artikel 7. Lieferung**

Die Lieferungen erfolgen an die auf dem Bestellschein angegebene Adresse, die nur in der vereinbarten geografischen Zone liegen kann. Die Lieferfristen dienen nur zur Orientierung; wenn sie dreißig Tage ab der Bestellung überschreiten, kann der Kaufvertrag aufgelöst und dem Käufer der Kaufpreis zurückerstattet werden. Der Käufer ist verpflichtet, in Anwesenheit des Zustellers den Zustand der Verpackung der Ware und ihren Inhalt bei der Lieferung zu überprüfen. Im Falle eines Transportschadens muss jeder Protest innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung beim Spediteur eingereicht werden.


#####**Artikel 8. Gewährleistung**

Alle vom Verkäufer gelieferten Produkte unterliegen der gesetzlichen Garantie gemäß Artikel 1641 ff. des Zivilgesetzbuches. Im Falle der Nichtübereinstimmung eines verkauften Produkts kann es an den Verkäufer zurückgeschickt werden, der es zurücknimmt, umtauscht oder zurückerstattet. Alle Reklamationen, Umtausch- oder Rückerstattungsanträge müssen auf dem Postweg an die Adresse des Verkäufers innerhalb von dreißig Tagen nach der Lieferung erfolgen.


#####**Artikel 9. Haftung**

Der Verkäufer ist im Rahmen des Fernabsatzprozesses nur durch eine Mittelverpflichtung gebunden. Er kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus der Nutzung des Internets ergeben, wie z. B. Datenverlust, Eindringen, Viren, Ausfall des Dienstes oder andere unbeabsichtigte Probleme.


#####**Artikel 10. Geistiges Eigentum**

Alle Elemente der Website sind und bleiben das alleinige geistige Eigentum des Verkäufers. Niemand ist berechtigt, Elemente der Website, seien sie in Form von Fotos, Logos, Bildern oder Texten, zu reproduzieren, auszuwerten oder zu irgendeinem Zweck zu verwenden, auch nicht teilweise.


#####**Artikel 11. Persönliche Daten**

Der Verkäufer verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der vom Käufer bereitgestellten Informationen zu wahren, die er für die Nutzung bestimmter Dienstleistungen übermitteln muss. Alle ihn betreffenden Informationen unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978. In diesem Zusammenhang hat der Internetnutzer das Recht, auf die ihn betreffenden Informationen zuzugreifen, sie zu ändern und zu löschen. Er kann dies jederzeit per Post an die Adresse des Verkäufers beantragen.


#####**Artikel 12. Beilegung von Streitigkeiten**

Die vorliegenden Bedingungen für den Fernabsatz unterliegen dem französischen Recht. Für alle Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht am Geschäftssitz des Verkäufers zuständig.

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