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Vertrag und Mietbedingungen
Klettersteig „Pont du Diable“

Vermieter:
Gemeinde Thueyts,
vertreten durch das Unternehmen Ebike,
Unternehmen Oko Planet
Avenue du Val d’Ardèche, 07330 Thueyts
899982227 Handelsregister Aubenas
06 42 35 43 23



Ausrüstungsanteil

Preise:  
18 € / komplette Ausrüstung
8 € / Ausrüstungsteile

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Verleih

OKO PLANET
Allgemeine Mietbedingungen für Klettersteigausrüstung


ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR KLETTERGÄNGE

TEILNAHMEBEDINGUNGEN:
- Unsere Aktivitäten stehen allen offen, je nach Aktivität und Route sind jedoch bestimmte Bedingungen zu beachten: Altersbeschränkungen, technische oder körperliche Anforderungen. - - Es dürfen keine medizinischen Kontraindikationen für die Ausübung der gewählten Aktivität vorliegen.
- Wichtig: Auch wenn keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen, Sie jedoch auf spezielle medizinische Versorgung oder Behandlungen angewiesen sind oder Ihr Gesundheitszustand besondere Aufmerksamkeit erfordert, müssen Sie den Vermieter unbedingt vor Beginn der Aktivität darüber informieren.

ARTIKEL 1 – VERTRAGSGEGENSTAND
Die Vermietung der Klettersteigausrüstung, einschließlich der von der Gemeinde Thueyts bereitgestellten Grundausstattung, die von „oko planet“ (im Folgenden „der Vermieter“ genannt) vermietet wird, sowie deren Zubehör und Grundausstattung, die gemäß den vorliegenden Bedingungen vermietet werden, werden einzeln oder gemeinsam als „Mietgegenstände“ bezeichnet.

ARTIKEL 2 – GRUNDAUSRÜSTUNG DER KLETTERPARK-AUSRÜSTUNG
Jedes gemietete Set umfasst: 1 Helm, 1 Klettergurt, 2 Sicherungsleinen mit Falldämpfer und 1 Seilrolle.
ARTIKEL 3 – VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS
Der Mietvertrag wird mit dem Mieter persönlich geschlossen. Er ist daher weder abtretbar noch übertragbar. Der Kunde, im Folgenden „Mieter“ genannt, muss eine natürliche Person sein, die älter als 18 Jahre ist und bestätigt, dass sie für die Ausübung des Klettersports (Klettersteig) geeignet ist und keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen. Die Nutzer müssen eine Mindestgröße von 1,40 m haben und mindestens 40 kg wiegen. Minderjährige müssen von einer verantwortlichen volljährigen Person begleitet werden. Für Minderjährige verpflichtet sich der gesetzliche Vormund gemäß den vorliegenden Bedingungen, die volle Haftung für alle Schäden zu übernehmen, die direkt oder indirekt durch den Minderjährigen im Zusammenhang mit der Anmietung verursacht werden. Da die Verantwortung für die Klettersteigausrüstung beim Mieter liegt, wird ihm empfohlen, vor der tatsächlichen Nutzung der Ausrüstung eine grundlegende Überprüfung der wichtigsten sichtbaren Funktionselemente vorzunehmen. Der Mieter bestätigt, dass sich die gemietete Ausrüstung in einwandfreiem Zustand befindet, und verpflichtet sich, sie sorgfältig zu behandeln. Im Falle eines technischen Defekts während der Mietdauer kann der Mieter keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Sollte eine Reparatur erforderlich sein, muss sich der Mieter bei der Vermietungsstelle melden. Die Klettersteigausrüstung wird dann ausgetauscht. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei vorsätzlicher Beschädigung der Ausrüstung entweder die fälligen Beträge von der Kaution abzuziehen oder dem Kunden den an der Verleihstelle ausgehängten Preis in Rechnung zu stellen.
ARTIKEL 4 – NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände selbst zu nutzen. Das Verleihen oder Untervermieten der gemieteten Gegenstände ist strengstens untersagt. Der Mieter haftet persönlich für jeden Verstoß sowie für Personen- und Sachschäden, die er bei der Nutzung der gemieteten Ausrüstung, für die er verantwortlich ist, verursacht. – Das Tragen eines Helms durch den Mieter ist Pflicht. - Der Mieter verpflichtet sich, die Klettersteigausrüstung nicht über seine Fähigkeiten hinaus zu nutzen. Der Mieter wird bei der Abholung über die Verwendung der Ausrüstung sowie über die Sicherheitsvorschriften beim Klettern informiert. Der Vermieter haftet nicht für die Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften. Bei allen anderen Vorfällen muss der Mieter unverzüglich den Vermieter kontaktieren.
ARTIKEL 5 – EIGENTUM
Die gemieteten Gegenstände bleiben während der Dauer des Mietverhältnisses im ausschließlichen Eigentum von oko planet. Mit der Vermietung geht die rechtliche Obhut über die Ausrüstung auf den Mieter über, und dieser haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung im Falle von Diebstahl sowie für sämtliche Schäden, die er während der Nutzung und des Besitzes der Ausrüstung verursachen könnte, und zwar bis zur Rückgabe der Ausrüstung an der Vermietungsstelle.
ARTIKEL 6 – INKRAFTTRETEN, ÜBERGABE UND RÜCKGABE
Der Mietvertrag tritt in Kraft, sobald der Mieter die ihm gelieferten Mietgegenstände in Besitz nimmt. Der vorliegende Vertrag gilt nur für die Dauer der Miete. Behält der Mieter die Klettersteigausrüstung über diesen Zeitraum hinaus, ohne seine Situation zu klären, verliert er den Anspruch auf die im Vertrag vorgesehenen Garantien. Der Mieter bestätigt, die Mietgegenstände in einwandfreiem Betriebszustand samt Grundausstattung erhalten zu haben. Er erklärt, dass er persönlich uneingeschränkten Zugang hatte, um den Zustand der Mietgegenstände zu überprüfen. Er verpflichtet sich, diese in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie gemietet hat, abgesehen von normaler Abnutzung.
ARTIKEL 7 – HAFTUNG
Der Mieter entbindet „oko planet“ von jeglicher Haftung, die sich aus der Nutzung der gemieteten Gegenstände ergibt, insbesondere hinsichtlich der körperlichen, materiellen und immateriellen Folgen von Unfällen jeglicher Art. Der Mieter erklärt, Inhaber einer persönlichen Haftpflichtversicherung zu sein, die die Haftung abdeckt, die bei der Nutzung der gemieteten Gegenstände sowohl durch ihn selbst als auch durch die seiner Obhut unterstehenden Personen entsteht. Der Mieter haftet persönlich für Schäden, Zerstörungen und Diebstahl an den gemieteten Gegenständen. Schäden an den gemieteten Gegenständen, Diebstahl oder Verlust werden dem Mieter gemäß der beigefügten, geltenden Preisliste in Rechnung gestellt.
ARTIKEL 8 – KAUTION
Bei der Übergabe der gemieteten Gegenstände hinterlegt der Mieter eine Kaution (Kreditkarte ohne sofortige Belastung oder Bargeld) in Höhe von 400 € für die gemietete Klettersteigausrüstung. Bei Rückgabe der gemieteten Gegenstände durch den Mieter wird ihm diese Kaution zurückerstattet oder verfallen. Der Mieter ermächtigt den Vermieter, von der Kaution die fälligen Beträge zur Deckung von Beschädigungen und Diebstählen abzuziehen, deren Kosten nachstehend festgelegt sind. Es wird vereinbart, dass die Höhe der Kaution in keinem Fall eine Haftungsgrenze darstellt; der Vermieter behält sich gegebenenfalls das Recht vor, den Mieter auf den vollständigen Ersatz seines Schadens in Anspruch zu nehmen.

ARTIKEL 9 – UNTERSTÜTZUNG
Der Mieter erhält die Klettersteigausrüstung in einwandfreiem Zustand. Er hat dafür zu sorgen, dass sie an die Vermietungsstelle zurückgebracht oder dorthin zurücktransportiert wird.
ARTIKEL 10 – DIE RESERVIERUNG
Mit dem Abschluss der Reservierung verpflichtet sich oko planet gegenüber dem Kunden, ihm die reservierte Ausrüstung gemäß den in der Reservierung und den vorliegenden AGB und Mietbedingungen festgelegten Modalitäten zu vermieten, während sich der Kunde verpflichtet, die besagte reservierte Ausrüstung gemäß denselben Modalitäten in Empfang zu nehmen. Möchte der Kunde einen zusätzlichen Artikel reservieren, muss er auf der Website eine weitere Reservierung für den gewünschten zusätzlichen Artikel vornehmen. Dem Kunden steht eine gesetzliche Widerrufsfrist von 2 Tagen ab Erhalt der E-Mail zur Bestätigung der Buchung zu. Dieses Widerrufsrecht kann jedoch nicht mehr ausgeübt werden, wenn der Kunde die reservierte Ausrüstung vor Ablauf der Frist von sieben vollen Tagen abgeholt hat. Der Kunde setzt sich direkt mit oko planet in Verbindung, das den Stornierungsantrag des Kunden bearbeiten wird. Die Rückerstattung der Anzahlung erfolgt dann innerhalb von 30 Tagen. Es gilt als vereinbart, dass die Rückerstattung der Anzahlung nur möglich ist, wenn die Stornierung mindestens 2 Tage vor dem ersten geplanten Miettag erfolgt. Bei Stornierungsanträgen, die vor der Abholung der reservierten Ausrüstung und außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist eingehen, wird die gesamte Anzahlung von oko planet als Mietgebühr einbehalten. Die Anzahlung wird jedoch zurückerstattet, falls diese Stornierung aufgrund höherer Gewalt erfolgt, die der Kunde nachweisen muss. In einem solchen Fall erfolgt die Rückerstattung der Anzahlung innerhalb von 30 Tagen.
ARTIKEL 11 – RÜCKERSTATTUNG UND STORNIERUNG
Oko Planet behält sich das Recht vor, die Buchung zu stornieren, und verpflichtet sich zur Rückerstattung der Mietkosten, falls die Nutzung des Klettersteigs aus Gründen der Instandhaltung der Anlage oder aufgrund von Problemen auf der Strecke nicht möglich ist.

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